Der Auftrag der Leistungserbringer im Kulturbereich ist die Gewährleistung eines Kulturangebots mit zusätzlichen Aufgaben (z.B. Kulturvermittlung, Vernetzung, Jugendförderung usw.) für die Allgemeinheit gemäss Leistungsauftrag der öffentlichen Hand. Gleichzeitig verlangen Kanton und Gemeinden in den Leistungsvereinbarungen teilweise einen sehr hohen Eigenfinanzierungsgrad von beispielsweise 80 Prozent. Da die Unterstützungsbeiträge von Kanton und Gemeinden auch zusammen mit Einnahmen aus Gastronomie, mit dem Erheben von Eintritten und enormem ehrenamtlichem Einsatz häufig nicht ausreichen, um die Erfüllung der Leistungsaufträge zu finanzieren, sollen sich die Leistungserbringer gemäss Leistungsvereinbarungen aktiv und kontinuierlich um substanzielle Beiträge von Dritten bemühen.
In der Praxis zeigen sich diesbezüglich allerdings Schwierigkeiten. Eine bestehende Leistungsvereinbarung ist in der Regel ein Ausschlussgrund für zusätzliche Beiträge z.B. von der regionalen Kulturförderung. Es bleibt also vor allem das Sammeln von Spenden. Doch diese Bemühungen scheitern häufig daran, dass potenzielle Unterstützende ihre Zuwendungen an Kulturanbieter steuerlich nicht geltend machen können – wie sie es sich von anderen freiwilligen Geldleistungen gewöhnt sind.
Wie das Verzeichnis der steuerbefreiten Institutionen des Kantons St.Gallen zeigt, profitieren einige Leistungserbringer im Kulturbereich von der Steuerbefreiung. Klare Kriterien sind jedoch nicht zu erkennen. Auch die verschiedenen Kantone verfügen offenbar über keine einheitliche Praxis. Allerdings sind namhafte Konzert- und Kulturlokale mit Leistungsauftrag in anderen Kantonen steuerbefreit. Der Kanton St.Gallen handhabt die Steuerbefreiung im Kulturbereich also sehr restriktiv, obwohl es offensichtlich Spielraum gibt. Eine Änderung der aktuellen Praxis wäre eine pragmatische Hilfe zur Selbsthilfe, vor allem für Fundraising-Bemühungen von kleinen und mittelgrossen Kulturinstitutionen.
Ich habe der Regierung darum einige Frage gestellt – unter anderem ob sie bereit wäre, ihre bisherige restriktive Praxis zu ändern und Leistungserbringern im Kulturbereich mittels Steuerbefreiung Hilfe zur Selbsthilfe zu leisten, wie dies andere Kantone ebenfalls praktizieren. Ich bin gespannt auf die Antworten.
Hier gehts zum Vorstoss: https://www.ratsinfo.sg.ch/geschaefte/5773