Mit einer Einfachen Anfrage fordern Anita Wyss und ich vom Regierungsrat Antworten dazu, weshalb der Kanton St.Gallen die neuen Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich (MuKEn 2025) erst ab 2031 umsetzen will – und ob eine frühere Einführung möglich wäre. Die MuKEn 2025 wurden im August 2025 verabschiedet und gelten als zentraler Baustein der Energie- und Klimapolitik der nächsten Jahrzehnte.
Der vom Regierungsrat im Bericht «Erfolg St.Galler Energiekonzept» skizzierte Zeitplan sieht vor, erst 2027 mit der Ausarbeitung eines Gesetzesprojekts zu beginnen. Das bedeutet: Der Kanton würde bis frühestens 2031 warten, bis die neuen Standards in Kraft treten. Das ist spät – zu spät, aus unserer Sicht.
Warum das ein Problem ist
Der Kanton verfehlt seine eigenen Klimaziele bereits heute deutlich. Die CO₂-Emissionen liegen rund 15 Prozent über dem vorgesehenen Zielpfad. Gleichzeitig verursacht der Gebäudebereich über 40 Prozent des Endenergieverbrauchs und rund ein Drittel der CO₂-Emissionen. Gerade hier sind Fortschritte notwendig – und die MuKEn 2025 liefern dafür die Grundlage.
Hinzu kommt ein weiterer Aspekt: Die MuKEn 2025 verpflichten Hauseigentümerinnen und -eigentümer, spätestens bis 2046 aufzuzeigen, wie ihre Liegenschaften ab 2050 vollständig erneuerbar beheizt werden. Ein Vollzugsbeginn ab 2029 gäbe der Bevölkerung Planungssicherheit über rund 16 bis 21 Jahre – genau so lange, wie eine Heizung normalerweise hält. Wird später umgesetzt, steigt das Risiko teurer Fehlinvestitionen.
Wirtschaft und Gemeinden brauchen klare Rahmenbedingungen
Die MuKEn 2025 bringen nicht nur neue Standards, sondern auch spürbare Vereinfachungen im Energienachweis. Davon würden insbesondere KMU, Planungsbüros und die Bauwirtschaft profitieren. Auch deshalb ist unverständlich, warum der Kanton mit der Umsetzung zuwartet.
Zudem haben mehrere Städte und Gemeinden ambitioniertere Energiekonzepte als der Kanton selbst. Wichtig ist, dass sie im Gesetzgebungsprozess einbezogen werden und ihre höheren Standards nicht durch kantonale Mindestvorgaben ausgebremst werden. Ein früherer Prozess schafft Klarheit – für Gemeinden, Hausbesitzende, die Wirtschaft und Energieversorger.
Was wir vom Regierungsrat wissen wollen
Mit meiner Einfachen Anfrage möchten wir vom Regierungsrat unter anderem wissen:
- Warum wird nicht bereits 2025 oder 2026 mit der Gesetzesarbeit begonnen?
- Was spricht gegen einen Vollzugsbeginn spätestens 2029?
- Wie werden die Gemeinden und die Wirtschaft in den Prozess eingebunden?
- Weshalb verzichtet der Kanton bis 2031 auf die Entlastungen, die die MuKEn 2025 bringen würden?
Wir sind überzeugt: Eine frühere Umsetzung stärkt die Versorgungssicherheit, reduziert CO₂-Emissionen, verhindert Fehlinvestitionen und verbessert die Planungssicherheit für alle.
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