Kulturanbieter sollen als gemeinnützig eingestuft werden. Dies fordert Michael Sarbach von den Grünen mit einem Vorstoss im St.Galler Kantonsparlament. Nur so, sagt er, würden Geldgeber Geld spenden.
Der Kanton St.Gallen legt kleineren Kulturbetrieben wie Konzertlokalen, Kulturvereinen oder freien Theatern beim Sammeln von Spenden Steine in den Weg. Dieser Ansicht ist der Wiler Kantonsrat Michael Sarbach von den Grünen. Der Hintergrund: Wer einem Kulturanbieter Geld spendet, kann das oft nicht von den Steuern abziehen. Sarbach sagt: «Das hält Geldgeber potenziell vom Spenden ab.» Den Kulturbetrieben entgehe dadurch wichtiges Geld.
Eigentlich gäbe es gemäss dem Politiker einen einfachen Weg, um dies zu ändern: Die Kulturbetriebe müssten vom Kanton von den Steuern befreit und als gemeinnützige Organisationen eingestuft werden. Denn wer einer gemeinnützigen Organisation Geld spendet, kann dies in der Steuererklärung geltend machen. Doch gemäss Sarbach stuft der Kanton die Kulturbetriebe viel zu selten als gemeinnützig ein.
Darum bringt Sarbach mit einer einfachen Anfrage im Kantonsrat «das Thema auf den Tisch». Darin möchte er von der Regierung zum Bespiel wissen, ob diese bereit wäre, die bisher «restriktive» Praxis zu ändern und mehr Kulturanbieter von den Steuern zu befreien. Die Antwort der Regierung steht noch aus.
Kein Geld, wenn nicht abziehbar
Dass Sarbach das Thema aufbringt, liegt auch an seiner eigenen Erfahrung. Er ist Mitglied der Betriebsleitung des Konzertlokals Gare de Lion in Wil. Auf dem Programm stehen neben Konzerten etwa auch Lesungen, Theater und Partys. In normalen Zeiten kann sich das Lokal mehrheitlich selbst finanzieren, vor allem die Partys machen dies möglich.
Doch mit Corona kam auch für den Gare de Lion eine schwere Zeit. Um zu überleben, musste der Betriebsverein auf die Suche nach Sponsoren und Spendengeldern gehen. Sarbach sagt: «Viele Leute fragten nach, ob die Spenden abgezogen werden können und einige sprachen kein Geld, weil dies nicht möglich ist.»
Was Sarbach besonders stört: Der Kanton verlangt von vielen Kulturanbietern, dass sie sich zu einem Grossteil selbst finanzieren. So steht es zum Beispiel auch in der Leistungsvereinbarung, welche der Gare de Lion – wie viele anderen Kulturbetriebe – mit dem Kanton abgeschlossen hat. Dort heisst es, das Lokal müsse sich aktiv und kontinuierlich um substanzielle Beiträge von Dritten bemühen.
Nur 20 Prozent Subventionen
In der Praxis zeigen sich gemäss Sarbach dabei jedoch Schwierigkeiten. «Kulturanbieter, die eine Leistungsvereinbarung abgeschlossen haben, werden häufig von zusätzlichen Beiträgen wie jene der regionalen Kulturförderung ausgeschlossen. Es bleibt also vor allem das Sammeln von Spenden», sagt er.
Die Leistungsvereinbarung hat der Gare de Lion abgeschlossen, um Subventionen zu erhalten. Im Gegenzug ist der Konzertveranstalter verpflichtet, ein Kulturangebot und weitere Aufgaben wie Jugendförderung oder Kulturvermittlung zu übernehmen. Die Subventionen machen aber nur rund 20 Prozent des Umsatzes aus.
Ein Fragezeichen setzt Sarbach zudem unter das Verzeichnis der steuerbefreiten Institutionen des Kantons St.Gallen. Dieses zeige, dass einige Leistungserbringer im Kulturbereich von der Steuerbefreiung profitieren würden. Klare Kriterien seien bei dieser Einteilung jedoch nicht zu erkennen.
Deshalb möchte er in seinem Vorstoss wissen, welche konkreten Kriterien dazu führen, dass einige Kulturanbieter von der Steuerbefreiung profitieren und andere nicht. Die Informationen, welche Sarbach dazu im Internet gefunden hat, bezeichnet er als dürftig. «Es wirkt alles ein wenig willkürlich», sagt er.
Quelle: Tagblatt / Wiler Zeitung, Lara Wüest, 19.6.2023