Keine Abstriche in der Kultur!

Im Rahmen der kommenden Session des Kantonsrates wird das Gesetz über die Umsetzung der eidgenössischen Covid-19-Gesetzgebung im Kulturbereich behandelt. Im Namen der GRÜNEN werde ich mich gegen Abstriche zulasten der Kulturschaffenden einsetzen. So unterstützen wir den Kommissionsantrag, die Ausfälle von Kulturschaffenden mit Einkommen bis 3450 Franken analog zur Regelung der Kurzarbeit zu 100% zu entschädigen und nicht wie von der Regierung vorgeschlagen zu 80%. Die Haltung der Regierung irritiert, sind doch gerade freischaffende Personen im Tieflohnsektor besonders von den Covid-19-Massnahmen betroffen. Die Politik ist für diese Einkommensausfälle verantwortlich und steht nun in der Pflicht, den Betroffenen zu helfen.

Die von Regierung und vorberatender Kommission vorgeschlagene Deckelung der Gelder für Transformationsprojekte auf 10% der ausbezahlen Entschädigungen bis maximal zwei Millionen Franken erachten die GRÜNEN als unnötige Innovationsbremse für die Kreativwirtschaft. Der Bund möchte mit diesem Instrument den Kulturbetrieben helfen, den Kultur-Lockdown dazu zu nutzen, um Geschäftsfelder für die Zukunft neu auszurichten, Publikum zurückzugewinnen und so langfristig überlebensfähig zu bleiben. Werden die Gelder entgegen dem Vorhaben des Bundes beschränkt, werden die St.Galler Kulturinstitutionen im interkantonalen Vergleich das Nachsehen haben.

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