Nach Krach mit der SAK: St.Galler Kantonsparlament will die Aufsicht über staatsnahe Betriebe verschärfen

Die Staatswirtschaftliche Kommission ist im Kanton St.Gallen das politische Aufsichtsorgan über Regierung, Verwaltung und staatsnahe Betriebe. Manche Unternehmen mögen diese Kontrollen aber nicht. Prominentes Beispiel war vor kurzem das Energieunternehmen SAK. Jetzt gleist das Parlament eine rechtliche Klarstellung auf.

So kann es nicht weitergehen: Zu diesem Schluss kam die Staatswirtschaftliche Kommission des St.Galler Kantonsrats im vergangenen Jahr. Die Kommission ist das politische Aufsichtsorgan über die Regierung, die Verwaltung und die selbstständigen öffentlich-rechtlichen Anstalten. Sie hatte in dieser Funktion die St.Gallisch-Appenzellische Kraftwerke AG (SAK) und deren Tätigkeit unter die Lupe nehmen wollen, es ging um die Stromversorgungssicherheit. Die Informationen flossen aber nicht wie gewünscht. Denn die SAK befindet sich zwar zu 83 Prozent im Besitz des Kantons St.Gallen, das Unternehmen stellte sich jedoch auf den Standpunkt, es unterstehe nicht der Aufsicht des Kantonsrats. Das Parlament fand das gar nicht lustig – die SAK wurde von links bis rechts scharf kritisiert.

Jetzt will das Kantonsparlament die Schraube anziehen. Die Staatswirtschaftliche Kommission gleist eine Anpassung des Geschäftsreglements auf – die Aufsichtsbefugnisse sollen präziser festgelegt werden.

Private mit Staatsaufgaben müssen Auskunft geben

Laut dem neuen Entwurf des Reglements fallen «Organisationen mit kantonaler Beteiligung» sowie «Private, soweit ihnen Staatsaufgaben übertragen sind» explizit unter die Oberaufsicht der Staatswirtschaftlichen Kommission. Neu heisst es zudem: «Die Kommission hat Anspruch auf alle Informationen, die zur Erfüllung ihrer Aufgabe geeignet und erforderlich sind.» Sie dürfe Akten einsehen und Befragungen durchführen, heisst es ausdrücklich im Entwurf.

Die Befragungen waren im Fall SAK ein besonders wunder Punkt: Die SAK-Spitze verweigerte mehrmals ein Gespräch mit der Staatswirtschaftlichen Kommission. Auch die St.Galler Regierung, die mit zwei Mitgliedern im SAK-Verwaltungsrat vertreten ist, konnte daran nichts ändern. Über solche Abläufe will die Staatswirtschaftliche Kommission künftig nicht mehr verhandeln müssen. Sie schreibt im Reglementsentwurf: «Die Kommission entscheidet eigenständig, wie sie ihre Informationsrechte ausübt.» Ein Rekurs beim Kantonsparlament als Gesamtes sei ausgeschlossen.

Michael Sarbach, St.Galler Grünen-Kantonsrat. Bild: Benjamin Manser

Regelung betrifft auch Spitäler und Pensionskasse

Nicht nur die SAK sei ausschlaggebend gewesen für diese Klarstellung, sagt Michael Sarbach (Grüne), Präsident der zuständigen Subkommission. «Generell hat sich gezeigt, dass die Oberaufsicht über Aktiengesellschaften und Stiftungen mit kantonaler Beteiligung herausfordernd ist.» Mehrere Organisationen hätten sich zurückhaltend gegenüber den Informations- und Kontrollrechten des Parlaments verhalten. «Deshalb braucht es jetzt klarere Regeln.»

Bei welchen weiteren Betrieben es mit der Oberaufsicht harzte, lässt Sarbach offen. Jedenfalls: Von der präzisierten Regelung betroffen sind beispielsweise auch die St.Galler Spitäler, die Abraxas Informatik AG, die St.Galler Pensionskasse und der Steinbruch Starkenbach im Toggenburg.

Das Kantonsparlament muss diese Präzisierungen seines Geschäftsreglements noch absegnen. Nach der vielstimmigen Kritik im Fall SAK ist aber ein deutliches Ja zur Vorlage sehr wahrscheinlich.

Quelle: Tagblatt, 27.8.2025, Adrian Vögele. Bild: Benjamin Manser

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