Vorstoss eingereicht: Steuerabzüge für energetische Sanierungen im Kanton St. Gallen

Am 28. September 2025 hat die Schweizer Stimmbevölkerung der Abschaffung des Eigenmietwerts zugestimmt. Damit wurde ein umfassender Systemwechsel in der Wohneigentumsbesteuerung beschlossen: Der Eigenmietwert fällt weg, ebenso wie die Abzüge für Schuldzinsen und Unterhaltskosten.

Für Investitionen in Energieeffizienz und erneuerbare Energien sieht die neue Regelung jedoch ausdrücklich vor, dass die Kantone entsprechende Abzüge weiterhin gewähren können – längstens bis 2050. Gerade im Hinblick auf die kantonalen Klimaziele und die Dekarbonisierung des Gebäudeparks ist es zentral, dass der Systemwechsel nicht zu einem Rückschritt bei ökologischen Sanierungen führt.

Darum habe ich im Kantonsrat St. Gallen eine Einfache Anfrage eingereicht. Sie enthält folgende Fragen:

  • Beabsichtigt die Regierung, die Abzüge für energetische Sanierungen im kantonalen Steuerrecht weiterhin vorzusehen?
  • In welchem Umfang und nach welchen Kriterien sollen diese Abzüge ausgestaltet werden?
  • Wie wird die Regierung sicherstellen, dass Steuerabzüge und bestehende Förderprogramme (z. B. Gebäudeprogramm, kantonales Förderungsprogramm Energie) zielgerichtet zusammenspielen – ohne Fehlanreize oder unnötige Hürden?
  • Welche flankierenden Massnahmen sind vorgesehen, falls die Abzüge künftig reduziert oder aufgehoben würden?

Mit diesem Vorstoss möchte ich dazu beitragen, dass der Kanton St. Gallen seine Verantwortung beim Klimaschutz wahrnimmt und Hauseigentümer:innen auch in Zukunft motiviert sind, in nachhaltige Sanierungen zu investieren. Davon profitiert nicht zuletzt auch das lokale Gewerbe.

???? Die energetische Erneuerung unseres Gebäudeparks ist eine zentrale Aufgabe für das Erreichen der Klimaziele – und sie darf durch den Systemwechsel in der Besteuerung nicht geschwächt werden.

Zum Geschäft: https://www.ratsinfo.sg.ch/gremium/468/geschaefte/6564

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