Votum: «Gesetz über Härtefallmassnahmen»

Geschätzter Herr Ratspräsident, geschätzte Mitglieder der Regierung, geschätzte Kolleginnen und Kollegen im Rat

Ausserordentliche Situationen erfordern ausserordentliche Massnahmen. Die Fraktion der GRÜNEN vertritt ganz klar Meinung, dass allen Unternehmen, welche in direktem Zusammenhang mit der Covid-Epidemie in Schwierigkeiten geraten sind, geholfen werden muss. Und zwar sofort.

Dabei gilt es zu bedenken, dass wir hier – und das wird durch die Prüfung durch ein Expertengremium garantiert – von eigentlich gesunden Betrieben reden, welche einzig und alleine aufgrund von behördlich verordneten Einschränkungen bis hin zu einem totalen Verbot der Geschäftstätigkeiten in eine ersthafte Notlage geraten sind. Der Staat hat diese Massnahmen erlassen und trägt somit – für einmal – ohne Wenn und Aber die Hauptverantwortung dafür, angemessen Hilfe zu leisten.

Wir bedauern sehr, dass wichtige Anliegen wie beispielsweise Massnahmen zur Entlastung der Fixkosten oder in diesem Zusammenhang eine Lösung bezüglich Geschäftsmieten, keinen Weg in die Verordnung des Bundes gefunden haben und die Hürden für Hilfeleistung – beispielsweise mindestens 40% Umsatzausfall – nach wie vor sehr hoch bemessen sind. 

Auch haben wir nur beschränkt Verständnis dafür, mit welchem bürokratischen Aufwand Hilfe beantragt werden muss. Unsere Nachbarländer zeigen teilweise vor, wie es auch deutlich unbürokratischer und vor allem schneller gehen könnte. 

Die Grünen sind erfreut, dass sich das vorliegende Gesetz aus unserer Sicht positiv entwickelt hat und unsere Hauptkritikpunkte an der ersten Version für Hilfe stark entschärft wurden. 

Insbesondere geht es um die Berücksichtigung von Geschäftsschliessungen, die Senkung des Mindest-Jahresumsatzes und der Mindest-Stellenprozente, die Berücksichtigung von Zulieferbetrieben, die Aufweichung der Branchenexklusivität und kleine Verbesserungen wie die Möglichkeit von Spartenrechnungen oder die Anpassung der Schuldenregelung auf das Stichdatum Ende Dezember.

Auch erfreut sind wir über die Ausführungen der Regierungsräte Tinner und Mächler respektive deren Bekenntnis, auf die jeweilige Gesamtsituation der Unternehmen Rücksicht zu nehmen und auch einen gewissen Pragmatismus bei der Prüfung und der Ausrichtung der Hilfen und der Art der Hilfen – seien es A-Fonds-Perdu-Beiträge oder Solidarbürgschaften für Kredite – an den Tag zu legen. Es sollen einzelfallgerechte und nachhaltig wirksame Lösungen gefunden werden. So muss auch ein genauer Blick auf allfällige Reserven geworfen werden – gerade im Fall von kleinen Unternehmen kann es nicht sein, dass diese ihre Reserven restlos aufbrauchen müssen, um Hilfe zu erhalten. Nicht selten stecken da auch Pensionskassengelder drin, welche beispielweise im Zuge einer Nachfolgelösung wieder zugänglich gemacht werden müssen. Wir nehmen die zuständigen Regierungsräte beim Wort und beobachten die Situation.

Die Speziallösung für Seilbahnen ist ebenfalls nachvollziehbar, zumal der Kanton diese Schliessungen verordnet hat und sich die Standortgemeinden im Falle von A-Fonds-Perdu-Beiträgen entsprechend beteiligen. Auch die Bereitschaft, unseren zwei grossen Sportclubs – bei Bedarf, das muss hier betont werden – mittels Bürgschaften Unterstützung zu leisten, werten wir positiv – zumal der Bund bereits entsprechende Auflagen verabschiedet hat und wir die Meinung teilen, dass diese Clubs wichtig sind für unseren Kanton.

Während wir hier diskutieren, verschärft sich die Situation. Die Auswirkungen sind verheerend: Viele Betriebe stehen nach fast einem Jahr schmerzhafter Einschränkungen kurz vor der Zahlungsunfähigkeit oder sogar darüber. Wir appellieren an die Regierung, sämtliche Möglichkeiten auszunutzen, um den betroffenen Unternehmen jetzt zu helfen. Die Zeit rennt. Wir sind zuversichtlich und bedanken uns bei der Regierung, dass schnell gehandelt wurde und bereits jetzt erste Beiträge fliessen und Darlehen gesprochen werden.

Wir empfehlen dringend, auf die Vorlage einzutreten und dem vorliegenden Gesetz, sowie den Anträgen der vorberatenden Kommission zuzustimmen.

Besten Dank.

Eintretensvotum vom 16.2.2021 im Rahmen der Februarsession des Kantonsrates St.Gallen zum Geschäft «Gesetz des Kantons St.Gallen über Härtefallmassnahmen für Unternehmen in Zusammenhang mit der COVID-19-Epidemie». Es gilt das gesprochene Wort.

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